Förderung: Bildungs- und Teilhabepaket

Maßnahme

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Maßnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben gegeben

In Niedersachsen setzen dieses die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover das Bildungs- und Teilhabepaket in eigener Zuständigkeit um. 

Durch das Paket soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Dazu sollen Kinder und Jugendliche stärker in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integriert werden um de Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren.

Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die, oder deren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten.

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG

Wer keine der genannten Leistungen bezieht, aber die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht selbst tragen kann, ist ebenso anspruchsberechtigt. Dazu erfolgt eine Prüfung durch das zuständige Jobcenter.

Förderung

Das Paket fördert die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten). Anspruch haben Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Antrag ist kindbezogen zu stellen. Monatlich stehen pro Kind 10 EUR zu, eine Ansparung für bis 6 Monate ist möglich. Die Inanspruchnahme mehrerer Aktivitäten ist möglich (z. B. 5 EUR für Sportverein und 5 EUR für Jugendkunstschule), hierzu wird eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ausgehändigt.

Bildungs- und Teilhabepaket (Website: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)